#agb

Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Nutzung des Tink Tank Coworking Spaces Landfried, Heidelberg
Stand: Oktober 2023

  • Geltungsbereich, Form
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Nutzung des Tink Tank Coworking Spaces („AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung von Arbeitsplätzen und sonstigen Leistungen der Tink Tank GmbH, geschäftsführende Gesellschafte­rin: Lone Aggersbjerg, Bergheimer Strasse 147, 69115 Heidelberg   (nachfolgend „Tink Tank“). Die AGB gel­ten zwischen Tink Tank und dem jeweiligen Nutzer („Nutzer“) der Räumlichkeiten eines Tink Tank Cowor­king Spaces in Heidelberg   (nachfol­gend „Coworking Space“) und/oder sonstiger diesbezüglicher Leistungen von Tink Tank. Ein Nutzer kann sowohl ein Verbraucher als auch Unternehmer sein. Für Zwecke dieser AGB, (i) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und (ii) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). 
    • Sofern nichts ausdrücklich anderes vereinbart wird, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen bzw. in der dem Nutzer zuletzt mit­geteilten Fassung als Rahmenvereinbarung. Die AGB gelten auch für gleichartige künftige Verträge zwischen den Parteien, ohne dass Tink Tank in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
    • Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Tink Tank ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zuge­stimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Tink Tank in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedin­gungen des Nutzers Leistungen erbringt.
    • Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinba­rungen mit dem Nutzer (einschließlich Nebenabre­den, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derarti­ger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbe­weises, ein schriftlicher Vertrag bzw. Tink Tanks schrift­liche Bestätigung maßgebend.
    • Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen der Tink Tank in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristset­zung, Mahnung, Rücktritt) sind in Schrift- oder Text­form (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben. Gesetz­liche Formvorschriften und wei­tere Nachweise, ins­besondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
    • Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschrif­ten haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetz­lichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausge­schlossen werden.
    • Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen behält sich Tink Tank vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Tink Tank ist berechtigt, die AGB zu ändern, wenn (i) die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist oder (ii) wenn die Änderung keine wesentlichen Auswirkungen für den Nutzer haben oder (iii) soweit Tink Tank verpflichtet ist, die Übereinstimmung der AGB mit anwendbarem Recht herzustellen bzw. einem gegen Tink Tank gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt. über solche Änderungen mindestens sechs (6) Wochen vor dem Datum des Inkrafttretens der geänderten Bedingungen informieren. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb dieser sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen zwischen den Parteien ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der mitgeteilten Änderungen als vereinbart. In allen anderen als den unter (i) bis (iii) oben aufgeführten Fällen hat der Nutzer das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich vor dem Datum des Inkrafttretens der mitgeteilten Änderungen zu kündigen. Tink Tank wird den Nutzer über das Sonderkündigungsrecht und die Rechtswirkungen des Schweigens mit der jeweiligen Änderungsmitteilung informieren.
  • Leistungsbeschreibung
    • Tink Tank stellt dem Nutzer verschiedene Leistungen und Nut­zungszeiträume zur Verfügung. Die jeweils aktuellen Leistungsbeschreibungen kön­nen auf der Tink Tank Internetseite (www.tink-tank.de) eingesehen wer­den. Zudem ist eine Liste der angebotenen Leistun­gen und Preise („Preis­liste“) dem Vertrag beigefügt und liegt im Coworking Space aus.
    • Tink Tank stellt dem Nutzer einen Büroarbeits­platz (ausgestattet mit Tisch, Stuhl, Strom und Inter­netzugang per W-LAN) im vertraglich vereinbarten Umfang zur Verfügung. Die Nutzung der gesamten Einrichtung ist auf den Zweck als Büronutzung im Rahmen der angebotenen Modelle ge­gen Entgelt beschränkt.
    • Ist der Nutzer ein Unternehmer wird er alle mit sei­nem Betrieb in Verbindung stehenden erforderli­chen behördlichen Genehmigungen und Konzessio­nen auf eigene Kosten einholen, soweit diese auf die Person des Nutzers und dessen Unternehmen bezogen sind. Tink Tank schuldet zudem nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderer arbeitsrechtlicher oder den Geschäftsbetrieb des Nutzers sonst betreffender Vorgaben.
    • Tink Tank gewährt keinerlei Konkur­renzschutz.
    • Der Nutzer hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses überprüft und deren Funk­tionsfähigkeit anerkannt. Es steht im alleinigen Ver­antwortungsbereich des Nutzers, dass sich der Ar­beitsplatz sowie die Leistungen im Coworking Space für den vereinbarten Zweck eignen.
    • Der Coworking Space besteht aus einem Be­reich, der Tagesgäste aufnimmt und in dem der Öf­fentlichkeit zugängliche Veranstaltungen abgehal­ten werden („Open Space“) und einem geschlosse­nen Bereich, in dem Nutzer von Tink Tank ihre dau­erhaf­ten Arbeitsplätze mieten („Community Area“).
    • Derzeit werden u.a. folgende Modelle angeboten:
      • Day-Pass – Möglichkeit, einen beliebigen freien Platz in dem Open Space für Stunden bzw. einen Tag anzumieten.
      • Flex-Seat – Möglichkeit, eine monatliche Nutzung eines wech­selnden Arbeitsplatzes in der Community Area inklusive 24/7-Zugang zu vereinbaren.
      • Fix-Seat – Möglichkeit, eine monatliche Nutzung eines festen Arbeitsplatzes in der Community Area inklusive 24/7-Zugang zu ver­einbaren.
      • Virtual Office – Möglichkeit, einen Briefkasten zu mieten und Firmen- und Geschäftsadresse bei Tink Tank anzumelden (§ 6 dieser AGB).
      • Zusätzliche Möglichkeit, Meetingräume, Workshopräume und Private Team Rooms separat anzumieten.
    • Tink Tank kann in Zukunft weitere oder abwei­chende Modelle anbieten. Es gilt der mit dem Nut­zer im schriftlichen Vertrag vereinbarte Nutzungs- und Leistungsumfang, der sich abschließend aus dem Vertrag ergibt. Etwaige abweichende Angaben im Internet, in Präsentationen, in der Werbung und in sonstigen Werbematerialen sind unverbindlich.
    • Im Day-Pass und Flex-Seat Modell besteht keine Gewähr oder ein Anspruch für die Verfügbarkeit ei­nes bestimmten Platzes. In dem Open Space Be­reich kann jeder freie Sitzplatz genutzt werden – es be­steht kein Anspruch auf einen Einzelarbeitsplatz. In Ausnahmefällen ist Tink Tank im Fix-Seat Mo­dell be­rechtigt, dem Nutzer einen alternativen Platz in ver­gleichbarer Größe und Qualität im Coworking Space bereitzustellen. In allen Modellen ist ein Platz nur verbindlich gebucht, wenn dieser zuvor online in dem von Tink Tank zur Verfügung gestellten Tool reserviert wurde. Bei dem Day-Pass Modell kann eine Buchung online angefragt werden und Tink Tank entscheidet letztendlich, ob ein freier Platz zugewiesen werden kann.
    • Soweit der Nutzer kein Fix-Seat Paket bucht, hängt die Zurverfügungstellung des Arbeitsplatzes von der Verfügbarkeit ab. Mit Ausnahme der Private Team Rooms und Meetingräume handelt es sich um Großraumar­beitsplätze, die nicht physisch getrennt oder sepa­rat abschließbar sind.
    • Der Nutzer darf im üblichen Maß gemeinsame Bürotechnik wie Laserdrucker, Scanner und Kopie­rer im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen. Ein darüberhinausgehender Gebrauch wird dem Nutzer in Rechnung gestellt. Es stehen im Coworking Space Kaffee, Wasser, eine Mik­rowelle sowie Sanitäranla­gen zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Pri­vate Gegenstände, ins­besondere elektrische Geräte wie Kaffeemaschinen Toaster etc. dürfen weder kurzfristig noch langfris­tig abgestellt bzw. genutzt werden. In den Fix- und Flex-Seat Modellen kann nach Absprache mit Tink Tank die Adresse des Coworking Spaces als offiziel­len Firmensitz des Nutzers angeben werden. Vo­raussetzung für die An­nahme als Firmensitzadresse ist in jedem Fall die Anmietung eines Schließfaches und eine längere Vertragslaufzeit. Für die Anerken­nung der Ge­schäftsadresse durch Dritte übernimmt Tink Tank keine Gewähr.
    • Die Meetingräume und private Team Rooms können gegen zusätzliche Vergütung gebucht wer­den und dürfen nicht weiter untervermietet wer­den.
    • Dem Mitglied ist bekannt, dass Tink Tank Veran­staltungen selbst durchführt oder Räume für Veran­staltungen zur Verfügung stellt. Tink Tank veranstal­tet sowohl öffentliche und auch für die Community (Flex- und Fix-Seat Nutzer) exklusive Veranstaltun­gen („Community Events“). Die Ausgestaltung, Häu­fig­keit und Teilnehmerzahl dieser Community Events liegt im Ermessen von Tink Tank. Die Nutzer werden im Vorhinein (mindestens 1 Woche) über anste­hende Community Events informiert. Der Nutzer er­kennt an, dass es durch Community Events zu einer eingeschränkten Nutzung der Einrichtung, Lärm­belästigung und andere Störungen kommen kann. Tink Tank versucht diese Störungen auf ein ange­messenes Maß zu beschränken, weist aber da­rauf hin, dass Community Events ein Bestandteil des Coworking Space Modells und daher bei der Nut­zung zu akzeptieren sind. Sollte dem Mitglied von Tink Tank für die Dauer der Veranstaltung kein dem gebuchten Leistungsmodul entsprechender Arbeits­platz zur Verfügung gestellt werden können, kann er für die Dauer der Beeinträchtigung den Miet­betrag verhältnismäßig mindern.
    • Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vor­heriger Absprache gestattet. Tink Tank kann nach billigem Ermessen über die Zulässigkeit von Haustie­ren im Coworking Space entscheiden. Die Zustim­mung kann von Tink Tank einseitig jederzeit wider­rufen werden. Ein Widerruf der Zustimmung be­gründet kein Sonderkündigungsrecht eines Ver­tragsverhältnisses durch den Nutzer.
    • Tink Tank wird die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Klimatisierung und Belüftung des Coworking Spaces entsprechend einsetzen. Eine Klimatisierung oder Belüftung des Coworking Spaces ist jedoch vertraglich nicht geschuldet. Trotz der Bemühungen von Tink Tank kann es im Sommer zu einer Raumtemperatur von über 26°C kommen. Eine solche Aufheizung stellt keinen Mangel des Coworking Spaces dar. Eine bestimmte Raumtemperatur ist nicht geschuldet.
    • Dem Mieter ist bekannt, dass der Coworking Space von Zeit zu Zeit renoviert und umgebaut wird. Diese Maßnahmen dienen zur Erhaltung oder Verbesserung der dem Nutzer überlassenen Flächen und der gemeinschaftlich genutzten Flächen. Tink Tank wird derartige Maßnahmen ankündigen und mit den Nutzern, soweit möglich, einvernehmlich abstimmen. Renovierungs- und Umbauarbeiten werden nicht zur  Unzeit erfolgen. Sie sind hinzunehmen, soweit sie den Ge­brauch des Arbeitsplatzes nicht wesentlich be­ein­trächtigen.
    • Solange Tink Tank durch ein unvorhergesehenes Ereignis, das auch bei Beachtung zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden kann, insbesondere bei Naturkatastrophen, Pandemien, Blockade, Embargo, Energieversorgungs- oder Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Arbeitskampf oder sonstige Fälle höherer Gewalt an der Leistungserbringung gehindert ist, gelten die Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. Es liegt insoweit keine Pflichtverletzung vor. Der Nutzer ist während der Zeit der Leistungsbehinderung gleichfalls von seiner Leistungspflicht befreit.
  • Vertragsschluss
  • Der Vertragsschluss zwischen Tink Tank und dem Nutzer erfordert einen schriftlichen Vertrag, der von beiden Seiten unterzeichnet wird. Textform ist nicht ausreichend. Eine Ausnahme bildet das Day-Pass Modell, bei dem der Nutzer vor Ort auch formfrei einen Sitzplatz anmieten kann. In jedem Fall gelten diese AGB als Vertragsbestandteil.
  • Ein Nutzer kann eine Buchungsanfrage per E-Mail oder Fax senden. Die Anfrage wird nur bearbei­tet, falls alle erforderlichen Angaben vollständig enthalten sind. Eine auf die Anfrage des Nutzers von Tink Tank gesendete Angabe über die Verfüg­barkeit von Arbeitsplätzen stellt ausschließlich eine vorläu­fige Aussage dar und ist keine Zusage, einen Arbeits­platz für den Nutzer bereitzustellen oder zu reser­vieren. Letzteres erfolgt nur durch einen schrift­li­chen Vertrag. Insbesondere bei dem Day-Pass Mo­dell wird ein Platz nicht reserviert, son­dern nur di­rekt vor Ort vergeben.
  • Die vereinbarte Nutzung steht ab dem im Ver­trag vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. Dem Nutzer von Einrichtungen in der Community Area wird mit Vertragsbeginn (und Zahlung der Kaution, siehe § 4 f) auf das Türschließsystem Zugriff gege­ben, wodurch ein 7/24 Stunden Zugang zum Ar­beitsplatz und den Meetingräumen möglich ist. Nut­zer von Open Space Plätzen haben nur Zugang zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Coworking Spaces.   
  • Es wird ein Übergabeprotokoll in Textform ange­fertigt.
  • Ein kostenfreier Rücktritt des Nutzers von einer Nutzungsvereinbarung oder einem sonstigen Ver­trag über Leistungen mit Tink Tank bedarf der schriftlichen Zustimmung von Tink Tank. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarten Zahlungen aus dem Vertrag zuzüglich der gesetzli­chen Mehrwertsteuer auch dann zu zahlen, wenn der Nutzer die Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  • Zahlungsbedingungen, Kaution
  • Die vom Nutzer zu entrichtende Gebühr umfasst die Vergütung von allen im Vertrag gelisteten Leistungen. Alle weitergehenden Serviceleistungen (z.B. Beratungsleistungen, Getränke außer Kaffee und Wasser) sind gesondert zu vergüten. Es gelten die jeweils gesondert ausgewiesenen Preise und Be­dingungen.
  • Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Tink Tank erstellt steuerlich absetzbare Rech­nungen für den jeweili­gen Abrechnungszeitraum.
  • Tink Tank ist berechtigt, die Preise über die Zeit angemessen anzupassen. Bei Nutzern mit monatli­chen Zahlungsmodell gilt die Preisanpassung ab dem nächsten Monatsersten, falls dem Nutzer die neuen Preise bis zum 15. eines Monats mitgeteilt wurden. Bei einer Mitteilung nach dem 15. des Mo­nats gilt die Preisanpassung ab dem übernächsten Mo­natsersten.
  • Der im Vertrag zwischen Tink Tank und dem Nut­zer vereinbarte Tarif wird mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig. Bei Modellen mit monatlichen Zahlungsintervallen wird in den darauffolgenden Monaten der Nutzung das Entgelt zum Monatsan­fang im Voraus fällig und ist spätestens am dritten Werktag zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt mo­natsweise. Beginnt die Nutzung im Laufe eines Ka­lendermonats, wird jeder Tag der Nutzung zu einem Dreißigstel des Monatsbetrages abgerechnet. Alle Leistungen, die nicht im Voraus zu zahlen sind, wer­den mit Rechnungsstellung sofort fällig. Für die Fristeinhaltung gilt der Zahlungseingang bei Tink Tank.
  • Als Zahlungsmittel werden neben Lastschrift (SEPA) folgende Zahlungsmittel ak­zeptiert: Kredit­karte, MasterCard, Visa, American Express und PayPal. Weitere Zahlungsmodalitäten bleiben vor­behalten. Bankgebühren und Bearbei­tungskosten infolge Nichteinlösung von Lastschrif­ten oder auf­grund Widerspruchs gehen zu Lasten des Nutzers.
  • Je nach gewähltem Leistungspaket ist die Nut­zungsmöglichkeit auf die bestimmte Nutzung und auf die bestimmte Nutzungszeit beschränkt. Wird die Leistung nicht in Anspruch genommen, verfällt sie ersatzlos. Der Anspruch auf die Gegenleistung bleibt bestehen.
  • Aufrechnungen oder Minderungen durch das Mitglied sind nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
  • Vertragslaufzeit, Kündigung
  • Die generelle Kündigungsfrist beträgt vier Wo­chen zum Ende des Kalendermonats. Bei Ver­trags­laufzeiten von sechs Monaten oder länger be­trägt die Kündigungsfrist 60 Tage zum Ende der initialen Vertragslaufzeit. Sollte nicht gekündigt werden, ver­längert sich das Vertragsverhältnis automatisch um die vereinbarte Laufzeit.
  • Abweichend von den Fristen unter §5 a. gilt bei dem Virtuelles Office Vertrag eine Kündigungsfrist von 180 Tagen zum Monatsende und eine Mindest­laufzeit von 6 Monaten. Die Post wird maximal 3 Monate nach Wirksamkeit der Kündigung aufbe­wahrt. Bei Vertragsbeendigung verpflichtet sich der Nutzer, unverzüglich einen Post-Nachsendeantrag zu stellen. Mit Vertragsende ist Tink Tank berech­tigt, die Annahme von Postsendungen zu verwei­gern oder ein angemessenes Entgelt für die Bearbei­tung zu berechnen. Bei unbefugter Weiternutzung der Anschrift des Coworking Spaces als Geschäfts­anschrift über das Vertragsende hinaus, kann Tink Tank, vorbehaltlich weiterer Ansprüche, eine Straf­zahlung von 200 EUR pro Monat erheben.
  • Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in ei­nem Mangel besteht, kann der Nutzer nur zurück­treten oder kündigen, wenn Tink Tank die Pflicht­verletzung zu vertreten hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Tink Tank und der Nutzer können den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Tink Tank kann insbesondere außerordentlich kün­digen, wenn
    • der Nutzer in Zahlungsverzug gerät und trotz Mahnung nicht oder nur unregelmäßig zahlt,
    • der Nutzer sonstigen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen trotz Abmah­nung nicht inner­halb angemessener Frist nach­kommt,
    • gegen seine Sorgfaltspflichten nach § 8 und 10 verstößt.
  • Die Kündigung bedarf der Schriftform. Textform ist nicht ausreichend.
  • Zum Ende der Vertragslaufzeit ist der Arbeits­platz in vertragsgemäßem, ordentlichem und ge­brauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Mit Ver­tragsende wird der Zugang des Nutzers zu den Räumlichkeiten im System gesperrt. Der Nutzer trägt Sorge dafür, dass er sein Eigentum zuvor ent­fernt hat.
  • Tink Tank wird nach Vertragsende für den Nut­zer eingehende Post, Pakete oder sonstige Zustel­lungen weder annehmen noch nachsenden. Der Nutzer ist verantwortlich, seine Zustellungs­adresse/Firmenanschrift frühzeitig vor Vertrags­ende ab- bzw. umzumelden. Der Nutzer weist Tink Tank auf Anfrage die Abmeldung schriftlich nach.
  • Virtual Office
  • Unter dem Virtual Office Vertrag erwirbt der Nutzer das Recht, während der Vertragslaufzeit im Geschäftsverkehr die Anschrift des Coworking Spaces am vertraglich vereinbarten Standort als Geschäftsanschrift zu nutzen. Der Service umfasst weiter folgende Leistungen:
    • Firmenschild im Eingangsbereich der Coworking Spaces
    • Postannahme durch Mitarbeiter von Tink Tank während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8:30 bis 17:30 Uhr)
    • Post wird durch Tink Tank mehrmals täglich während der Öffnungszeiten aus dem zentralen Postkasten geholt und in das durch den Nutzer angemietete Postfach abge­legt
  • Postweiterleitung innerhalb der EU sowie Paket­annahme sind optional gegen zusätzliche Gebühr
    • Postaufbewahrung: maximal 5 Monate
  • Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass die Virtual Office Adresse für seine Zwecke nutzbar ist und ist auch allein verantwortlich für die handels­rechtlichen, steuerrechtlichen und sonstigen recht­lichen Prüfungen zur Verwendbarkeit der Anschrift als Geschäftsadresse. Tink Tank übernimmt hierfür keinerlei Gewähr oder Haftung.
  • Firmen oder Werbeschilder dürfen nur an den vorgesehenen, von Tink Tank mitgeteilten Flächen, in einer dem Charakter der Räumlichkeiten ange­messenen Gestaltung angebracht werden. Nach Be­endigung des Vertragsverhältnisses werden die Schilder durch Tink Tank entfernt.
  • Tink Tank nimmt für den Nutzer Postsendungen, wie im Vertrag vereinbart, unter der vertraglich vereinbarten Coworking Space Adresse entgegen und trägt durch die Bereit­stellung hierfür notwendiger Vorrichtungen dafür Sorge, dass Sendungen den Nutzern vereinbarungs­gemäß erreichen. Unfrankierte oder nicht ausrei­chend frankierte Sendungen werden nicht ange­nommen. Dies gilt ebenso für Nachnahme-Pakete, die ohne Hinterlegung entsprechender Kosten und Absprache geliefert werden. Nachnahme-Pakete müssen vorher entsprechend angemeldet werden. Tink Tank ist berechtigt, nicht angemeldete Ware nicht anzunehmen bzw. an entsprechende Absen­der zurückzusenden und übernimmt für eventuelle Schäden keine Haftung oder Vollzugszinsen.
  • Tink Tank wird den Nutzer über förmliche Zustellungen ( Einschreiben oder Sendungen mit Zustellungsurkunde) unverzüglich per E-Mail informieren. Auf Anfrage und Weisungen des Nutzers wird Tink Tank diese Schreiben auch an den  Nutzer versenden. Dies ist nur gegen Kostenübernahme und Servicegebühr möglich. Im Übrigen gilt für Postweiterleitungen § 6 j und k.
  • Der Nutzer stellt Tink Tank die erforderlichen Vollmachten zur Entgegenahme seiner Post- und Paketsendungen mit Vertragsschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses aus.
  • Die Postannahme umfasst sämtliche Briefsen­dungen und Postkarten der Tagespost. Päckchen- und Paketannahme kann kostenpflichtig hinzuge­bucht werden. Sperrgut und Übergrößen sind von der Annahme ausgeschlossen, die Annahme von Sendungen von über 5 kg Gewicht kann nach Ermes­sen von Tink Tank verweigert werden.
  • Das vom Nutzer angemietete Postfach und der Schlüssel werden nur dem Nutzer zugänglich gemacht. Der Nutzer ist für den Zugriff auf das Postfach selbst verantwortlich. Tink Tank wird nur mit schriftlicher Zustimmung des Nutzers einem Dritten Zugriff auf das Postfach oder die Abholung der Post durch Dritte erlauben.
  • Die maximale Aufbewahrung von Postsendun­gen beträgt 5 Monate. Bei größeren Paketsendun­gen kann Tink Tank eine Lagerungsgebühr nach 30 Tagen erheben. Nach Ablauf der maximalen Lager­dauer und ausbleibender Rückmeldung durch den Nutzer, steht es Tink Tank frei, die Paketsendung auf Kosten des Nutzers weiterzuleiten oder zu entsor­gen.
  • Tink Tank wird Briefe weder öffnen noch ein­scannen. Ein weitergehende diesbezügliche Leis­tung erfordert einen gesonderten Vertrag. Tink Tank weist daraufhin, dass eine derartige Leistung gegen standesrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen (z.B. Datenschutz) verstoßen kann.
  • Sollte der Nutzer eine Postweiterleitung buchen, wird Tink Tank die für den Kunden eingegangenen Postsendungen wöchentlich (üblicherweise am Freitag) durch einfache Post an die vom Nutzer angegebene Adresse versenden. Andere, kürzere Versandintervalle sowie der Versand durch Einschreiben (Einwurf oder Abgabe) ebenso wie der Versand per Kurier, einschließlich der damit verbundenen zusätzlichen Servicegebühren und Kosten, bedürfen jeweils der vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung. Der Nutzer verpflichtet er sich, Tink Tank unverzüglich über eine Änderung seiner postalischen Anschrift zu in­formieren. Tink Tank übernimmt bei Postweiterleitungen nicht das Zugangsrisiko und damit keine Haftung für den Ver­sand der Post, Im Übrigen richtet sich die Haftung von Tink Tank nach § 7.
  • Soweit Tink Tank nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifizierung des Vertragspartners, des wirtschaftlich Berechtigten und zur Feststellung des Status als politisch exponierte Person im Sinne des GwG verpflichtet ist, wird der Nutzer Tink Tank die notwendigen Unterlagen und sonstigen Informationen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung bzw. Feststellung zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtung gilt auch, sobald und soweit sich der wirtschaftlich Berechtigte des Nutzers bzw. dessen Status als politisch exponierte Person ändert. Kommt der Kunde seiner Identifizierungspflicht nicht nach, ist Tink Tank berechtigt, die vertraglich vereinbarte Leistung bis zum Abschluss des Identifizierungsverfahrens einzustellen und dem Nutzer den Zugang zum Coworking Space zu verweigern. Dies entbindet den Nutzer ausdrücklich nicht von der Zahlungsverpflichtung der vertraglich vereinbarten Nutzungs- und Serviceentgelte.
  • Gewährleistung und Haftung von Tink Tank
  • Die Haftung von Tink Tank gegenüber Unternehmen ist auf die vertragswesentlichen Pflichten beschränkt. Dies sind die Überlassung der gemieteten Flächen zum vertragsgemäßen Gebrauch, der Zugang zum Mietobjekt und die Beachtung der Verkehrssicherungspflichten, soweit diese den Coworking Space betreffen und nicht vom Mieter übernommen wurden.
  • Eine Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung sowie eine verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
  • Auf Schadensersatz haftet Tink Tank – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschul­denshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Tink Tank, nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentli­chen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfül­lung die ordnungsgemäße Durchführung des Ver­trages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig ver­traut und ver­trauen darf); in diesem Fall ist Tink Tanks Haftung jedoch auf den Ersatz des vorher­sehbaren, typi­scherweise eintretenden Schadens begrenzt.

  • Die sich aus § 7 c. ergebenden Haftungsbe­schränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Ver­schulden Tink Tank nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
  • Die unter § 7 c. geregelten Haftungsbeschrän­kungen gelten nicht, soweit Tink Tank einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Ga­rantie für die Be­schaffenheit einer Sache übernom­men hat. Ferner gelten sie nicht für Ansprüche des Nutzers nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Sämtliche in diesen AGB enthaltenen Haf­tungs­ausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber den Erfüllungsgehilfen des Nutzers.
  • Tink Tank stellt Wasser, Fernwärme, Gas und Elektrizität aus den Versorgungsnetzen von Versor­gungsunternehmen zur Verfügung. Der Nutzer wird im Falle einer Haftung von Tink Tank bei Leistungs­störungen keine weitergehenden Schadensersatz­ansprüche geltend machen als sie Tink Tank nach den jeweils einschlägigen Bestimmungen gegen­über dem jeweiligen Versorgungsunternehmen zu­stehen. Der Nutzer hat einen Schaden unverzüglich sowohl Tink Tank als auch unmittelbar dem belie­fernden Versorgungsunternehmen schriftlich (Text­form ist ausreichend) mit­zuteilen.
  • Minderungsansprüche und/oder Zurückbehal­tungsrechte des Nutzers können nur geltend ge­macht werden, soweit sie auf rechtskräftig festge­stellten oder unstreitigen Ansprüchen beruhen. Rückforderungsansprüche des Nutzers gem. § 812 BGB bleiben unberührt.
  • Pflichten des Nutzers
  • Der Nutzer erkennt an, dass die Räumlichkeiten nur zur Büronutzung zur Verfügung gestellt wer­den. Eine Übernachtung oder die Nutzung zum pri­vaten Gebrauch ist nicht gestattet. Ebenso ist das Mitbrin­gen von privaten Gegenständen nicht gestattet.
  • Der Nutzer stellt Tink Tank von allen Ansprü­chen Dritter gegen Tink Tank, die diese aufgrund von Rechtsverletzungen des Nutzers erheben, frei. Dies beinhaltet insbesondere Ansprüche aus wett­be­werbsrechtlichen, urheberrechtlichen und marken­rechtlichen Verstößen. Die Freistellung umfasst alle im Zusammenhang mit behaupteten Ansprüche Dritter entstan­denen Kosten.
  • Der Nutzer ist verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung für durch den Nutzer verur­sachte Schäden in ausreichender Höhe zu unterhal­ten. Zudem hat der Nutzer, soweit er eine juristi­sche Person ist bzw. ein Gewerbe treibt, eine Be­triebshaftpflichtversicherung und eine Versiche­rung für Betriebsunterbrechung auf seine Kosten abzuschließen und während der Dauer der Nutzung aufrechtzuerhalten. Die Versicherung ist Tink Tank auf Verlangen nachzuweisen.
  • Der Nutzer haftet für die von ihm verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. 
  • Jeder Nutzer ist für seine IT und dazugehörigen Geräte selbst verantwortlich. Der Nutzer stellt si­cher, dass er Programme verwendet (z.B. Antivi­rensoftware), die verhindern, dass ein Netzwerk­schaden entsteht. Für die von Tink Tank zur Verfü­gung gestellten Geräte kann, abhängig von der IT des Nutzers, zusätzliche Software zur Nutzung er­forderlich sein (z.B. Zugangssoftware zum Drucker). Tink Tank übernimmt insoweit keine Gewähr oder Haftung für deren Funktionsfähigkeit.
  • Der Nutzer ist für die Sicherung und den Schutz seiner Daten auf seinen Geräten selbst verantwort­lich und hat entsprechende Sicherungsmaßnahmen anzuwenden. Tink Tank hat diesbezüglich keine Ver­antwortung bzw. Haftung.
  • Internetnutzung

a. Falls Tink Tank dem Nutzer einen Zugang zum In­ternet bereitstellt, ist der Nutzer für Handlungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Er unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Über­mittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen, insbesondere urheberrechtli­chen Beschränkungen. Der Nutzer wird dafür sor­gen, dass er und sämtliche Personen, die auf seine Veranlassung hin den von Tink Tank zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nutzen, hierüber in­formiert werden, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere das rechtswidrige Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urhe­berrechtlich geschütztem Material zu unterlassen. Sollte Tink Tank wegen eines Verstoßes gegen vor­stehende Bestimmung oder gesetzliche Vorschrif­ten von Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Nutzer Tink Tank insoweit freistellen.

b. Der von Tink Tank zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider be­trieben. Tink Tank hat daher auf zeitliche Verfügbar­keit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Zahlenmäßige Angaben in den Werbematerialien dienen nur der Veranschaulichung und stellen in keinem Fall ein bindendes Angebot seitens der Tink Tank dar.

c. Dem Nutzern ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und einer verminder­ten Bandbreite kommen kann

d. Dem Nutzer ist bewusst, dass die insgesamt zur Verfügung stehende Bandbreite begrenzt ist. Um al­len Nutzern ein ordnungsgemäßes Arbeiten zu er­möglichen, wird der Nutzer den von Tink Tank zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nur für geschäftliche Zwecke nutzen. Das Streamen, der Download oder der Upload von Musik, Filmen, Live-Streams etc. ist zu unterlassen. Sollte die geschäftli­che Tätigkeit des Nutzers ein solches Streamen, den Download oder Upload solcher Daten notwendig machen, ist der Nutzer verpflichtet, vorher mit Tink Tank eine Lösung abzustimmen (z.B. das Buchen ei­ner für den Nutzer reservierten Bandbreite), die den anderen Nutzern ein ordnungsgemäßes Arbeiten mit dem Internetzugang ermöglicht.

  • Hausordnung, Verhaltensregeln
  • Die Hausordnung regelt weitere Verhaltens­pflichten des Nutzern und ist Bestandteil des zwi­schen den Parteien geschlossenen Vertrags. Tink Tank kann die Hausordnung und Verhaltensregeln von Zeit zu Zeit aktualisieren. Die Aktualisierungen werden dem Nutzer kenntlich gemacht und entfal­ten sofortige Wirkung.
  • Der Nutzer verpflichtet sich, die überlassenen Gegenstände, Arbeitsplätze sowie Einrichtungen pfleglich zu behandeln und das Eigentum von Tink Tank und anderer Nutzern zu achten. Desweitern wird der Nutzer die angebotenen Dienste nicht für ungesetzliche oder sittenwidrige Zwecke zu nut­zen.
  • Das Nutzer ist verpflichtet, auf alle übrigen Nut­zer größtmögliche Rücksicht zu nehmen und die Ar­beitsatmosphäre nicht zu stören. Telefonate sind in angemessener Lautstärke zu führen, akustische Me­dien sind über Kopfhörer zu hören.
  • Der Nutzer ist nicht berechtigt, Möbel und Ein­richtungsgegen­stände aufzustellen, zu entfernen, deren Lage im Raum zu verändern und/oder diese auszutauschen. Ausnahmen bedürften der schriftli­chen Einwilli­gung durch Tink Tank. Der Nutzer hat spätes­tens bis zur Rückgabe seines Arbeitsplatzes die fachgerechte Wieder­herstellung des ursprüngli­chen Zustandes des Ar­beitsplatzes auf eigene Rech­nung vorzunehmen.
  • Instandhaltungen und Instandsetzungen sowie bauliche Änderungen, die zur Abwendung von Ge­fahr oder zur Schadensbeseitigung zweckmäßig sind, kann Tink Tank nach angemessener Fristset­zung vornehmen. Das Mitglied schuldet erforderli­che Mitwirkungshandlungen, wie etwa das Räumen des Arbeitsplatzes und den Zugang zum Arbeits­platz.
  •  Datenschutz
  • Tink Tank und der Nutzer beachten den Schutz von personenbezogenen Daten nach den einschlä­gigen gesetzlichen Vorschriften.
  • Der Eingangsbereich des Coworking Spaces wird kameraüberwacht. Ebenso werden im Schließ­system personenbezogene Daten gesammelt. Diese Erhebungen erfolgen iS.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrnehmung berechtigter Interessen, wie der Ausübung des Hausrechts, die Vermeidung von Straftaten sowie der Beweissicherung bei Strafta­ten.
  • Für die Tink Tank zur Verfügung gestellten oder durch Tink Tank erhobenen personenbezogenen Daten gilt die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungs­frist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechen­den Daten gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Zweckerreichung, Vertragserfüllung oder Ver­tragsanbahnung erforderlich sind.
  • Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von Tink Tank (http://www.tink-tank.de/datenschutzerklaerung/).
  • Spezielle Regeln zu Events
  • Tink Tank vermietet Bereiche des Coworking Space für Events und Workshops an Unternehmen („Veranstalter“). In dem Vertrag mit dem Veranstalter werden die Rahmenbedingungen der Veranstaltung schriftlich festgelegt, inklusive weiterer Services, wie Catering, die Tink Tank übernimmt. Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung ist von der Zustimmung der Tink Tank abhängig, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf.
  • Vertragspartner für die Teilnehmer ist der Veranstalter. Dieser trägt Sorge dafür, dass die Teilnehmer alle wesentlichen Bedingungen des Coworking Spaces, insbesondere die Verhaltensregeln einhält. Das alleinige Hausrecht des Coworking Spaces obliegt Tink Tank. Bei grober Zuwiderhandlung behält sich Tink Tank vor, ein Hausverbot gegenüber Teilnehmer auszusprechen.
  • Der Veranstalter stellt Tink Tank von allen Schäden frei, die durch die Teilnehmer oder den Veranstalter verursacht werden.
  • Die Räume werden wie besichtigt vermietet und sind nach Beendigung des Events im gleichen Zustand zu verlassen.
  • Die Buchung der Räumlichkeiten ist verbindlich. Ein Verschieben des Termins ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Tink Tank möglich.
  • Die Gebühr für die Anmietung der Eventräume ist nach Rechnungsstellung durch Tink Tank zu vergüten. Tink Tank kann eine Kaution bzw. Vorauszahlung verlangen. Es gilt $ 4 der AGB entsprechend. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist Tink Tank zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • Eine Stornierung der gebuchten Leistungen ist bis zwei Wochen vor dem gebuchten Termin kostenfrei möglich. Für eine Stornierung bis zu einer Woche vor dem gebuchten Termin fallen Stornokosten in Höhe von 50% der Kosten der gebuchten Leistung an. Bei einer späteren Stornierung sind die gesamten Kosten der gebuchten Leistung vom Kunden zu zahlen. Im Übrigen bedarf ein kostenfreier Rücktritt des Veranstalters der schriftlichen Zustimmung durch Tink Tank. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Veranstalter das Event vorsichtshalber wegen Bedenken aufgrund einer Pandemiesituation absagt. Die Leistungspflicht des Veranstalters entfällt nur in Fällen höherer Gewalt (§ 2 s. dieser AGB) oder wenn Tink Tank es aus sonstigen Gründen unmöglich ist, die Mietsache wie vereinbart zur Verfügung zu stellen sowie bei Bestehen eines sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts.
  • Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Veranstalters innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Tink Tank in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Dritter die Räumlichkeiten fix für den gleichen Termin buchen möchte und der Veranstalter auf Rückfrage der Tink Tank auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  • Tink Tank hat des Weiteren ein Rücktrittsrecht, wenn (i) die Veranstaltung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht wurde, (ii) Tink Tank begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Tink Tank in der Öffentlichkeit gefährden kann, Bei berechtigtem Rücktritt der Tink Tank entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz.
  • Schlussbestimmungen
  • Tink Tank behält sich Änderungen oder Ergän­zungen der vorliegenden AGB ausdrücklich vor. Än­derungen oder Ergänzungen werden dem Mitglied umgehend mitgeteilt. Sofern das Mitglied Änderun­gen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zu­gang der Änderungsmitteilung wi­derspricht, gelten die geän­derten Geschäftsbedin­gungen als ange­nommen.
  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Tink Tank.
  • Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwi­schen Tink Tank und dem Nutzer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss in­ternationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  • Ist der Nutzer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetz­buchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichts­stand – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis un­mittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Tink Tank. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Tink Tank ist jedoch in allen Fällen auch berech­tigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Indivi­du­alabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vor­schriften, insbesondere zu ausschließlichen Zu­stän­digkeiten, bleiben unberührt.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB un­wirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun­gen nicht berührt.