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Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Nutzung des Tink Tank Coworking Spaces Landfried, Heidelberg
Stand: Oktober 2023
- Geltungsbereich, Form
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Nutzung des Tink Tank Coworking Spaces („AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung von Arbeitsplätzen und sonstigen Leistungen der Tink Tank GmbH, geschäftsführende Gesellschafterin: Lone Aggersbjerg, Bergheimer Strasse 147, 69115 Heidelberg (nachfolgend „Tink Tank“). Die AGB gelten zwischen Tink Tank und dem jeweiligen Nutzer („Nutzer“) der Räumlichkeiten eines Tink Tank Coworking Spaces in Heidelberg (nachfolgend „Coworking Space“) und/oder sonstiger diesbezüglicher Leistungen von Tink Tank. Ein Nutzer kann sowohl ein Verbraucher als auch Unternehmer sein. Für Zwecke dieser AGB, (i) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und (ii) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
- Sofern nichts ausdrücklich anderes vereinbart wird, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen bzw. in der dem Nutzer zuletzt mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung. Die AGB gelten auch für gleichartige künftige Verträge zwischen den Parteien, ohne dass Tink Tank in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Tink Tank ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Tink Tank in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers Leistungen erbringt.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Nutzer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. Tink Tanks schriftliche Bestätigung maßgebend.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen der Tink Tank in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
- Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
- Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen behält sich Tink Tank vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Tink Tank ist berechtigt, die AGB zu ändern, wenn (i) die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist oder (ii) wenn die Änderung keine wesentlichen Auswirkungen für den Nutzer haben oder (iii) soweit Tink Tank verpflichtet ist, die Übereinstimmung der AGB mit anwendbarem Recht herzustellen bzw. einem gegen Tink Tank gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt. über solche Änderungen mindestens sechs (6) Wochen vor dem Datum des Inkrafttretens der geänderten Bedingungen informieren. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb dieser sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen zwischen den Parteien ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der mitgeteilten Änderungen als vereinbart. In allen anderen als den unter (i) bis (iii) oben aufgeführten Fällen hat der Nutzer das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich vor dem Datum des Inkrafttretens der mitgeteilten Änderungen zu kündigen. Tink Tank wird den Nutzer über das Sonderkündigungsrecht und die Rechtswirkungen des Schweigens mit der jeweiligen Änderungsmitteilung informieren.
- Leistungsbeschreibung
- Tink Tank stellt dem Nutzer verschiedene Leistungen und Nutzungszeiträume zur Verfügung. Die jeweils aktuellen Leistungsbeschreibungen können auf der Tink Tank Internetseite (www.tink-tank.de) eingesehen werden. Zudem ist eine Liste der angebotenen Leistungen und Preise („Preisliste“) dem Vertrag beigefügt und liegt im Coworking Space aus.
- Tink Tank stellt dem Nutzer einen Büroarbeitsplatz (ausgestattet mit Tisch, Stuhl, Strom und Internetzugang per W-LAN) im vertraglich vereinbarten Umfang zur Verfügung. Die Nutzung der gesamten Einrichtung ist auf den Zweck als Büronutzung im Rahmen der angebotenen Modelle gegen Entgelt beschränkt.
- Ist der Nutzer ein Unternehmer wird er alle mit seinem Betrieb in Verbindung stehenden erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Konzessionen auf eigene Kosten einholen, soweit diese auf die Person des Nutzers und dessen Unternehmen bezogen sind. Tink Tank schuldet zudem nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderer arbeitsrechtlicher oder den Geschäftsbetrieb des Nutzers sonst betreffender Vorgaben.
- Tink Tank gewährt keinerlei Konkurrenzschutz.
- Der Nutzer hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt. Es steht im alleinigen Verantwortungsbereich des Nutzers, dass sich der Arbeitsplatz sowie die Leistungen im Coworking Space für den vereinbarten Zweck eignen.
- Der Coworking Space besteht aus einem Bereich, der Tagesgäste aufnimmt und in dem der Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltungen abgehalten werden („Open Space“) und einem geschlossenen Bereich, in dem Nutzer von Tink Tank ihre dauerhaften Arbeitsplätze mieten („Community Area“).
- Derzeit werden u.a. folgende Modelle angeboten:
- Day-Pass – Möglichkeit, einen beliebigen freien Platz in dem Open Space für Stunden bzw. einen Tag anzumieten.
- Flex-Seat – Möglichkeit, eine monatliche Nutzung eines wechselnden Arbeitsplatzes in der Community Area inklusive 24/7-Zugang zu vereinbaren.
- Fix-Seat – Möglichkeit, eine monatliche Nutzung eines festen Arbeitsplatzes in der Community Area inklusive 24/7-Zugang zu vereinbaren.
- Virtual Office – Möglichkeit, einen Briefkasten zu mieten und Firmen- und Geschäftsadresse bei Tink Tank anzumelden (§ 6 dieser AGB).
- Zusätzliche Möglichkeit, Meetingräume, Workshopräume und Private Team Rooms separat anzumieten.
- Tink Tank kann in Zukunft weitere oder abweichende Modelle anbieten. Es gilt der mit dem Nutzer im schriftlichen Vertrag vereinbarte Nutzungs- und Leistungsumfang, der sich abschließend aus dem Vertrag ergibt. Etwaige abweichende Angaben im Internet, in Präsentationen, in der Werbung und in sonstigen Werbematerialen sind unverbindlich.
- Im Day-Pass und Flex-Seat Modell besteht keine Gewähr oder ein Anspruch für die Verfügbarkeit eines bestimmten Platzes. In dem Open Space Bereich kann jeder freie Sitzplatz genutzt werden – es besteht kein Anspruch auf einen Einzelarbeitsplatz. In Ausnahmefällen ist Tink Tank im Fix-Seat Modell berechtigt, dem Nutzer einen alternativen Platz in vergleichbarer Größe und Qualität im Coworking Space bereitzustellen. In allen Modellen ist ein Platz nur verbindlich gebucht, wenn dieser zuvor online in dem von Tink Tank zur Verfügung gestellten Tool reserviert wurde. Bei dem Day-Pass Modell kann eine Buchung online angefragt werden und Tink Tank entscheidet letztendlich, ob ein freier Platz zugewiesen werden kann.
- Soweit der Nutzer kein Fix-Seat Paket bucht, hängt die Zurverfügungstellung des Arbeitsplatzes von der Verfügbarkeit ab. Mit Ausnahme der Private Team Rooms und Meetingräume handelt es sich um Großraumarbeitsplätze, die nicht physisch getrennt oder separat abschließbar sind.
- Der Nutzer darf im üblichen Maß gemeinsame Bürotechnik wie Laserdrucker, Scanner und Kopierer im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen. Ein darüberhinausgehender Gebrauch wird dem Nutzer in Rechnung gestellt. Es stehen im Coworking Space Kaffee, Wasser, eine Mikrowelle sowie Sanitäranlagen zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Private Gegenstände, insbesondere elektrische Geräte wie Kaffeemaschinen Toaster etc. dürfen weder kurzfristig noch langfristig abgestellt bzw. genutzt werden. In den Fix- und Flex-Seat Modellen kann nach Absprache mit Tink Tank die Adresse des Coworking Spaces als offiziellen Firmensitz des Nutzers angeben werden. Voraussetzung für die Annahme als Firmensitzadresse ist in jedem Fall die Anmietung eines Schließfaches und eine längere Vertragslaufzeit. Für die Anerkennung der Geschäftsadresse durch Dritte übernimmt Tink Tank keine Gewähr.
- Die Meetingräume und private Team Rooms können gegen zusätzliche Vergütung gebucht werden und dürfen nicht weiter untervermietet werden.
- Dem Mitglied ist bekannt, dass Tink Tank Veranstaltungen selbst durchführt oder Räume für Veranstaltungen zur Verfügung stellt. Tink Tank veranstaltet sowohl öffentliche und auch für die Community (Flex- und Fix-Seat Nutzer) exklusive Veranstaltungen („Community Events“). Die Ausgestaltung, Häufigkeit und Teilnehmerzahl dieser Community Events liegt im Ermessen von Tink Tank. Die Nutzer werden im Vorhinein (mindestens 1 Woche) über anstehende Community Events informiert. Der Nutzer erkennt an, dass es durch Community Events zu einer eingeschränkten Nutzung der Einrichtung, Lärmbelästigung und andere Störungen kommen kann. Tink Tank versucht diese Störungen auf ein angemessenes Maß zu beschränken, weist aber darauf hin, dass Community Events ein Bestandteil des Coworking Space Modells und daher bei der Nutzung zu akzeptieren sind. Sollte dem Mitglied von Tink Tank für die Dauer der Veranstaltung kein dem gebuchten Leistungsmodul entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden können, kann er für die Dauer der Beeinträchtigung den Mietbetrag verhältnismäßig mindern.
- Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Absprache gestattet. Tink Tank kann nach billigem Ermessen über die Zulässigkeit von Haustieren im Coworking Space entscheiden. Die Zustimmung kann von Tink Tank einseitig jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf der Zustimmung begründet kein Sonderkündigungsrecht eines Vertragsverhältnisses durch den Nutzer.
- Tink Tank wird die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Klimatisierung und Belüftung des Coworking Spaces entsprechend einsetzen. Eine Klimatisierung oder Belüftung des Coworking Spaces ist jedoch vertraglich nicht geschuldet. Trotz der Bemühungen von Tink Tank kann es im Sommer zu einer Raumtemperatur von über 26°C kommen. Eine solche Aufheizung stellt keinen Mangel des Coworking Spaces dar. Eine bestimmte Raumtemperatur ist nicht geschuldet.
- Dem Mieter ist bekannt, dass der Coworking Space von Zeit zu Zeit renoviert und umgebaut wird. Diese Maßnahmen dienen zur Erhaltung oder Verbesserung der dem Nutzer überlassenen Flächen und der gemeinschaftlich genutzten Flächen. Tink Tank wird derartige Maßnahmen ankündigen und mit den Nutzern, soweit möglich, einvernehmlich abstimmen. Renovierungs- und Umbauarbeiten werden nicht zur Unzeit erfolgen. Sie sind hinzunehmen, soweit sie den Gebrauch des Arbeitsplatzes nicht wesentlich beeinträchtigen.
- Solange Tink Tank durch ein unvorhergesehenes Ereignis, das auch bei Beachtung zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden kann, insbesondere bei Naturkatastrophen, Pandemien, Blockade, Embargo, Energieversorgungs- oder Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Arbeitskampf oder sonstige Fälle höherer Gewalt an der Leistungserbringung gehindert ist, gelten die Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. Es liegt insoweit keine Pflichtverletzung vor. Der Nutzer ist während der Zeit der Leistungsbehinderung gleichfalls von seiner Leistungspflicht befreit.
- Vertragsschluss
- Der Vertragsschluss zwischen Tink Tank und dem Nutzer erfordert einen schriftlichen Vertrag, der von beiden Seiten unterzeichnet wird. Textform ist nicht ausreichend. Eine Ausnahme bildet das Day-Pass Modell, bei dem der Nutzer vor Ort auch formfrei einen Sitzplatz anmieten kann. In jedem Fall gelten diese AGB als Vertragsbestandteil.
- Ein Nutzer kann eine Buchungsanfrage per E-Mail oder Fax senden. Die Anfrage wird nur bearbeitet, falls alle erforderlichen Angaben vollständig enthalten sind. Eine auf die Anfrage des Nutzers von Tink Tank gesendete Angabe über die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen stellt ausschließlich eine vorläufige Aussage dar und ist keine Zusage, einen Arbeitsplatz für den Nutzer bereitzustellen oder zu reservieren. Letzteres erfolgt nur durch einen schriftlichen Vertrag. Insbesondere bei dem Day-Pass Modell wird ein Platz nicht reserviert, sondern nur direkt vor Ort vergeben.
- Die vereinbarte Nutzung steht ab dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. Dem Nutzer von Einrichtungen in der Community Area wird mit Vertragsbeginn (und Zahlung der Kaution, siehe § 4 f) auf das Türschließsystem Zugriff gegeben, wodurch ein 7/24 Stunden Zugang zum Arbeitsplatz und den Meetingräumen möglich ist. Nutzer von Open Space Plätzen haben nur Zugang zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Coworking Spaces.
- Es wird ein Übergabeprotokoll in Textform angefertigt.
- Ein kostenfreier Rücktritt des Nutzers von einer Nutzungsvereinbarung oder einem sonstigen Vertrag über Leistungen mit Tink Tank bedarf der schriftlichen Zustimmung von Tink Tank. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarten Zahlungen aus dem Vertrag zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer auch dann zu zahlen, wenn der Nutzer die Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
- Zahlungsbedingungen, Kaution
- Die vom Nutzer zu entrichtende Gebühr umfasst die Vergütung von allen im Vertrag gelisteten Leistungen. Alle weitergehenden Serviceleistungen (z.B. Beratungsleistungen, Getränke außer Kaffee und Wasser) sind gesondert zu vergüten. Es gelten die jeweils gesondert ausgewiesenen Preise und Bedingungen.
- Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Tink Tank erstellt steuerlich absetzbare Rechnungen für den jeweiligen Abrechnungszeitraum.
- Tink Tank ist berechtigt, die Preise über die Zeit angemessen anzupassen. Bei Nutzern mit monatlichen Zahlungsmodell gilt die Preisanpassung ab dem nächsten Monatsersten, falls dem Nutzer die neuen Preise bis zum 15. eines Monats mitgeteilt wurden. Bei einer Mitteilung nach dem 15. des Monats gilt die Preisanpassung ab dem übernächsten Monatsersten.
- Der im Vertrag zwischen Tink Tank und dem Nutzer vereinbarte Tarif wird mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig. Bei Modellen mit monatlichen Zahlungsintervallen wird in den darauffolgenden Monaten der Nutzung das Entgelt zum Monatsanfang im Voraus fällig und ist spätestens am dritten Werktag zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt monatsweise. Beginnt die Nutzung im Laufe eines Kalendermonats, wird jeder Tag der Nutzung zu einem Dreißigstel des Monatsbetrages abgerechnet. Alle Leistungen, die nicht im Voraus zu zahlen sind, werden mit Rechnungsstellung sofort fällig. Für die Fristeinhaltung gilt der Zahlungseingang bei Tink Tank.
- Als Zahlungsmittel werden neben Lastschrift (SEPA) folgende Zahlungsmittel akzeptiert: Kreditkarte, MasterCard, Visa, American Express und PayPal. Weitere Zahlungsmodalitäten bleiben vorbehalten. Bankgebühren und Bearbeitungskosten infolge Nichteinlösung von Lastschriften oder aufgrund Widerspruchs gehen zu Lasten des Nutzers.
- Je nach gewähltem Leistungspaket ist die Nutzungsmöglichkeit auf die bestimmte Nutzung und auf die bestimmte Nutzungszeit beschränkt. Wird die Leistung nicht in Anspruch genommen, verfällt sie ersatzlos. Der Anspruch auf die Gegenleistung bleibt bestehen.
- Aufrechnungen oder Minderungen durch das Mitglied sind nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
- Vertragslaufzeit, Kündigung
- Die generelle Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende des Kalendermonats. Bei Vertragslaufzeiten von sechs Monaten oder länger beträgt die Kündigungsfrist 60 Tage zum Ende der initialen Vertragslaufzeit. Sollte nicht gekündigt werden, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um die vereinbarte Laufzeit.
- Abweichend von den Fristen unter §5 a. gilt bei dem Virtuelles Office Vertrag eine Kündigungsfrist von 180 Tagen zum Monatsende und eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Die Post wird maximal 3 Monate nach Wirksamkeit der Kündigung aufbewahrt. Bei Vertragsbeendigung verpflichtet sich der Nutzer, unverzüglich einen Post-Nachsendeantrag zu stellen. Mit Vertragsende ist Tink Tank berechtigt, die Annahme von Postsendungen zu verweigern oder ein angemessenes Entgelt für die Bearbeitung zu berechnen. Bei unbefugter Weiternutzung der Anschrift des Coworking Spaces als Geschäftsanschrift über das Vertragsende hinaus, kann Tink Tank, vorbehaltlich weiterer Ansprüche, eine Strafzahlung von 200 EUR pro Monat erheben.
- Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Nutzer nur zurücktreten oder kündigen, wenn Tink Tank die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Tink Tank und der Nutzer können den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Tink Tank kann insbesondere außerordentlich kündigen, wenn
- der Nutzer in Zahlungsverzug gerät und trotz Mahnung nicht oder nur unregelmäßig zahlt,
- der Nutzer sonstigen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist nachkommt,
- gegen seine Sorgfaltspflichten nach § 8 und 10 verstößt.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform. Textform ist nicht ausreichend.
- Zum Ende der Vertragslaufzeit ist der Arbeitsplatz in vertragsgemäßem, ordentlichem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Mit Vertragsende wird der Zugang des Nutzers zu den Räumlichkeiten im System gesperrt. Der Nutzer trägt Sorge dafür, dass er sein Eigentum zuvor entfernt hat.
- Tink Tank wird nach Vertragsende für den Nutzer eingehende Post, Pakete oder sonstige Zustellungen weder annehmen noch nachsenden. Der Nutzer ist verantwortlich, seine Zustellungsadresse/Firmenanschrift frühzeitig vor Vertragsende ab- bzw. umzumelden. Der Nutzer weist Tink Tank auf Anfrage die Abmeldung schriftlich nach.
- Virtual Office
- Unter dem Virtual Office Vertrag erwirbt der Nutzer das Recht, während der Vertragslaufzeit im Geschäftsverkehr die Anschrift des Coworking Spaces am vertraglich vereinbarten Standort als Geschäftsanschrift zu nutzen. Der Service umfasst weiter folgende Leistungen:
- Firmenschild im Eingangsbereich der Coworking Spaces
- Postannahme durch Mitarbeiter von Tink Tank während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8:30 bis 17:30 Uhr)
- Post wird durch Tink Tank mehrmals täglich während der Öffnungszeiten aus dem zentralen Postkasten geholt und in das durch den Nutzer angemietete Postfach abgelegt
- Postweiterleitung innerhalb der EU sowie Paketannahme sind optional gegen zusätzliche Gebühr
- Postaufbewahrung: maximal 5 Monate
- Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass die Virtual Office Adresse für seine Zwecke nutzbar ist und ist auch allein verantwortlich für die handelsrechtlichen, steuerrechtlichen und sonstigen rechtlichen Prüfungen zur Verwendbarkeit der Anschrift als Geschäftsadresse. Tink Tank übernimmt hierfür keinerlei Gewähr oder Haftung.
- Firmen oder Werbeschilder dürfen nur an den vorgesehenen, von Tink Tank mitgeteilten Flächen, in einer dem Charakter der Räumlichkeiten angemessenen Gestaltung angebracht werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Schilder durch Tink Tank entfernt.
- Tink Tank nimmt für den Nutzer Postsendungen, wie im Vertrag vereinbart, unter der vertraglich vereinbarten Coworking Space Adresse entgegen und trägt durch die Bereitstellung hierfür notwendiger Vorrichtungen dafür Sorge, dass Sendungen den Nutzern vereinbarungsgemäß erreichen. Unfrankierte oder nicht ausreichend frankierte Sendungen werden nicht angenommen. Dies gilt ebenso für Nachnahme-Pakete, die ohne Hinterlegung entsprechender Kosten und Absprache geliefert werden. Nachnahme-Pakete müssen vorher entsprechend angemeldet werden. Tink Tank ist berechtigt, nicht angemeldete Ware nicht anzunehmen bzw. an entsprechende Absender zurückzusenden und übernimmt für eventuelle Schäden keine Haftung oder Vollzugszinsen.
- Tink Tank wird den Nutzer über förmliche Zustellungen ( Einschreiben oder Sendungen mit Zustellungsurkunde) unverzüglich per E-Mail informieren. Auf Anfrage und Weisungen des Nutzers wird Tink Tank diese Schreiben auch an den Nutzer versenden. Dies ist nur gegen Kostenübernahme und Servicegebühr möglich. Im Übrigen gilt für Postweiterleitungen § 6 j und k.
- Der Nutzer stellt Tink Tank die erforderlichen Vollmachten zur Entgegenahme seiner Post- und Paketsendungen mit Vertragsschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses aus.
- Die Postannahme umfasst sämtliche Briefsendungen und Postkarten der Tagespost. Päckchen- und Paketannahme kann kostenpflichtig hinzugebucht werden. Sperrgut und Übergrößen sind von der Annahme ausgeschlossen, die Annahme von Sendungen von über 5 kg Gewicht kann nach Ermessen von Tink Tank verweigert werden.
- Das vom Nutzer angemietete Postfach und der Schlüssel werden nur dem Nutzer zugänglich gemacht. Der Nutzer ist für den Zugriff auf das Postfach selbst verantwortlich. Tink Tank wird nur mit schriftlicher Zustimmung des Nutzers einem Dritten Zugriff auf das Postfach oder die Abholung der Post durch Dritte erlauben.
- Die maximale Aufbewahrung von Postsendungen beträgt 5 Monate. Bei größeren Paketsendungen kann Tink Tank eine Lagerungsgebühr nach 30 Tagen erheben. Nach Ablauf der maximalen Lagerdauer und ausbleibender Rückmeldung durch den Nutzer, steht es Tink Tank frei, die Paketsendung auf Kosten des Nutzers weiterzuleiten oder zu entsorgen.
- Tink Tank wird Briefe weder öffnen noch einscannen. Ein weitergehende diesbezügliche Leistung erfordert einen gesonderten Vertrag. Tink Tank weist daraufhin, dass eine derartige Leistung gegen standesrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen (z.B. Datenschutz) verstoßen kann.
- Sollte der Nutzer eine Postweiterleitung buchen, wird Tink Tank die für den Kunden eingegangenen Postsendungen wöchentlich (üblicherweise am Freitag) durch einfache Post an die vom Nutzer angegebene Adresse versenden. Andere, kürzere Versandintervalle sowie der Versand durch Einschreiben (Einwurf oder Abgabe) ebenso wie der Versand per Kurier, einschließlich der damit verbundenen zusätzlichen Servicegebühren und Kosten, bedürfen jeweils der vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung. Der Nutzer verpflichtet er sich, Tink Tank unverzüglich über eine Änderung seiner postalischen Anschrift zu informieren. Tink Tank übernimmt bei Postweiterleitungen nicht das Zugangsrisiko und damit keine Haftung für den Versand der Post, Im Übrigen richtet sich die Haftung von Tink Tank nach § 7.
- Soweit Tink Tank nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifizierung des Vertragspartners, des wirtschaftlich Berechtigten und zur Feststellung des Status als politisch exponierte Person im Sinne des GwG verpflichtet ist, wird der Nutzer Tink Tank die notwendigen Unterlagen und sonstigen Informationen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung bzw. Feststellung zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtung gilt auch, sobald und soweit sich der wirtschaftlich Berechtigte des Nutzers bzw. dessen Status als politisch exponierte Person ändert. Kommt der Kunde seiner Identifizierungspflicht nicht nach, ist Tink Tank berechtigt, die vertraglich vereinbarte Leistung bis zum Abschluss des Identifizierungsverfahrens einzustellen und dem Nutzer den Zugang zum Coworking Space zu verweigern. Dies entbindet den Nutzer ausdrücklich nicht von der Zahlungsverpflichtung der vertraglich vereinbarten Nutzungs- und Serviceentgelte.
- Gewährleistung und Haftung von Tink Tank
- Die Haftung von Tink Tank gegenüber Unternehmen ist auf die vertragswesentlichen Pflichten beschränkt. Dies sind die Überlassung der gemieteten Flächen zum vertragsgemäßen Gebrauch, der Zugang zum Mietobjekt und die Beachtung der Verkehrssicherungspflichten, soweit diese den Coworking Space betreffen und nicht vom Mieter übernommen wurden.
- Eine Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung sowie eine verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
- Auf Schadensersatz haftet Tink Tank – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Tink Tank, nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist Tink Tanks Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- Die sich aus § 7 c. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Tink Tank nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
- Die unter § 7 c. geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Tink Tank einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat. Ferner gelten sie nicht für Ansprüche des Nutzers nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Sämtliche in diesen AGB enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber den Erfüllungsgehilfen des Nutzers.
- Tink Tank stellt Wasser, Fernwärme, Gas und Elektrizität aus den Versorgungsnetzen von Versorgungsunternehmen zur Verfügung. Der Nutzer wird im Falle einer Haftung von Tink Tank bei Leistungsstörungen keine weitergehenden Schadensersatzansprüche geltend machen als sie Tink Tank nach den jeweils einschlägigen Bestimmungen gegenüber dem jeweiligen Versorgungsunternehmen zustehen. Der Nutzer hat einen Schaden unverzüglich sowohl Tink Tank als auch unmittelbar dem beliefernden Versorgungsunternehmen schriftlich (Textform ist ausreichend) mitzuteilen.
- Minderungsansprüche und/oder Zurückbehaltungsrechte des Nutzers können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Ansprüchen beruhen. Rückforderungsansprüche des Nutzers gem. § 812 BGB bleiben unberührt.
- Pflichten des Nutzers
- Der Nutzer erkennt an, dass die Räumlichkeiten nur zur Büronutzung zur Verfügung gestellt werden. Eine Übernachtung oder die Nutzung zum privaten Gebrauch ist nicht gestattet. Ebenso ist das Mitbringen von privaten Gegenständen nicht gestattet.
- Der Nutzer stellt Tink Tank von allen Ansprüchen Dritter gegen Tink Tank, die diese aufgrund von Rechtsverletzungen des Nutzers erheben, frei. Dies beinhaltet insbesondere Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen und markenrechtlichen Verstößen. Die Freistellung umfasst alle im Zusammenhang mit behaupteten Ansprüche Dritter entstandenen Kosten.
- Der Nutzer ist verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung für durch den Nutzer verursachte Schäden in ausreichender Höhe zu unterhalten. Zudem hat der Nutzer, soweit er eine juristische Person ist bzw. ein Gewerbe treibt, eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Versicherung für Betriebsunterbrechung auf seine Kosten abzuschließen und während der Dauer der Nutzung aufrechtzuerhalten. Die Versicherung ist Tink Tank auf Verlangen nachzuweisen.
- Der Nutzer haftet für die von ihm verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Jeder Nutzer ist für seine IT und dazugehörigen Geräte selbst verantwortlich. Der Nutzer stellt sicher, dass er Programme verwendet (z.B. Antivirensoftware), die verhindern, dass ein Netzwerkschaden entsteht. Für die von Tink Tank zur Verfügung gestellten Geräte kann, abhängig von der IT des Nutzers, zusätzliche Software zur Nutzung erforderlich sein (z.B. Zugangssoftware zum Drucker). Tink Tank übernimmt insoweit keine Gewähr oder Haftung für deren Funktionsfähigkeit.
- Der Nutzer ist für die Sicherung und den Schutz seiner Daten auf seinen Geräten selbst verantwortlich und hat entsprechende Sicherungsmaßnahmen anzuwenden. Tink Tank hat diesbezüglich keine Verantwortung bzw. Haftung.
- Internetnutzung
a. Falls Tink Tank dem Nutzer einen Zugang zum Internet bereitstellt, ist der Nutzer für Handlungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Er unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen, insbesondere urheberrechtlichen Beschränkungen. Der Nutzer wird dafür sorgen, dass er und sämtliche Personen, die auf seine Veranlassung hin den von Tink Tank zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nutzen, hierüber informiert werden, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere das rechtswidrige Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material zu unterlassen. Sollte Tink Tank wegen eines Verstoßes gegen vorstehende Bestimmung oder gesetzliche Vorschriften von Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Nutzer Tink Tank insoweit freistellen.
b. Der von Tink Tank zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. Tink Tank hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Zahlenmäßige Angaben in den Werbematerialien dienen nur der Veranschaulichung und stellen in keinem Fall ein bindendes Angebot seitens der Tink Tank dar.
c. Dem Nutzern ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und einer verminderten Bandbreite kommen kann
d. Dem Nutzer ist bewusst, dass die insgesamt zur Verfügung stehende Bandbreite begrenzt ist. Um allen Nutzern ein ordnungsgemäßes Arbeiten zu ermöglichen, wird der Nutzer den von Tink Tank zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nur für geschäftliche Zwecke nutzen. Das Streamen, der Download oder der Upload von Musik, Filmen, Live-Streams etc. ist zu unterlassen. Sollte die geschäftliche Tätigkeit des Nutzers ein solches Streamen, den Download oder Upload solcher Daten notwendig machen, ist der Nutzer verpflichtet, vorher mit Tink Tank eine Lösung abzustimmen (z.B. das Buchen einer für den Nutzer reservierten Bandbreite), die den anderen Nutzern ein ordnungsgemäßes Arbeiten mit dem Internetzugang ermöglicht.
- Hausordnung, Verhaltensregeln
- Die Hausordnung regelt weitere Verhaltenspflichten des Nutzern und ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags. Tink Tank kann die Hausordnung und Verhaltensregeln von Zeit zu Zeit aktualisieren. Die Aktualisierungen werden dem Nutzer kenntlich gemacht und entfalten sofortige Wirkung.
- Der Nutzer verpflichtet sich, die überlassenen Gegenstände, Arbeitsplätze sowie Einrichtungen pfleglich zu behandeln und das Eigentum von Tink Tank und anderer Nutzern zu achten. Desweitern wird der Nutzer die angebotenen Dienste nicht für ungesetzliche oder sittenwidrige Zwecke zu nutzen.
- Das Nutzer ist verpflichtet, auf alle übrigen Nutzer größtmögliche Rücksicht zu nehmen und die Arbeitsatmosphäre nicht zu stören. Telefonate sind in angemessener Lautstärke zu führen, akustische Medien sind über Kopfhörer zu hören.
- Der Nutzer ist nicht berechtigt, Möbel und Einrichtungsgegenstände aufzustellen, zu entfernen, deren Lage im Raum zu verändern und/oder diese auszutauschen. Ausnahmen bedürften der schriftlichen Einwilligung durch Tink Tank. Der Nutzer hat spätestens bis zur Rückgabe seines Arbeitsplatzes die fachgerechte Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Arbeitsplatzes auf eigene Rechnung vorzunehmen.
- Instandhaltungen und Instandsetzungen sowie bauliche Änderungen, die zur Abwendung von Gefahr oder zur Schadensbeseitigung zweckmäßig sind, kann Tink Tank nach angemessener Fristsetzung vornehmen. Das Mitglied schuldet erforderliche Mitwirkungshandlungen, wie etwa das Räumen des Arbeitsplatzes und den Zugang zum Arbeitsplatz.
- Datenschutz
- Tink Tank und der Nutzer beachten den Schutz von personenbezogenen Daten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
- Der Eingangsbereich des Coworking Spaces wird kameraüberwacht. Ebenso werden im Schließsystem personenbezogene Daten gesammelt. Diese Erhebungen erfolgen iS.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrnehmung berechtigter Interessen, wie der Ausübung des Hausrechts, die Vermeidung von Straftaten sowie der Beweissicherung bei Straftaten.
- Für die Tink Tank zur Verfügung gestellten oder durch Tink Tank erhobenen personenbezogenen Daten gilt die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Zweckerreichung, Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
- Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von Tink Tank (http://www.tink-tank.de/datenschutzerklaerung/).
- Spezielle Regeln zu Events
- Tink Tank vermietet Bereiche des Coworking Space für Events und Workshops an Unternehmen („Veranstalter“). In dem Vertrag mit dem Veranstalter werden die Rahmenbedingungen der Veranstaltung schriftlich festgelegt, inklusive weiterer Services, wie Catering, die Tink Tank übernimmt. Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung ist von der Zustimmung der Tink Tank abhängig, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf.
- Vertragspartner für die Teilnehmer ist der Veranstalter. Dieser trägt Sorge dafür, dass die Teilnehmer alle wesentlichen Bedingungen des Coworking Spaces, insbesondere die Verhaltensregeln einhält. Das alleinige Hausrecht des Coworking Spaces obliegt Tink Tank. Bei grober Zuwiderhandlung behält sich Tink Tank vor, ein Hausverbot gegenüber Teilnehmer auszusprechen.
- Der Veranstalter stellt Tink Tank von allen Schäden frei, die durch die Teilnehmer oder den Veranstalter verursacht werden.
- Die Räume werden wie besichtigt vermietet und sind nach Beendigung des Events im gleichen Zustand zu verlassen.
- Die Buchung der Räumlichkeiten ist verbindlich. Ein Verschieben des Termins ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Tink Tank möglich.
- Die Gebühr für die Anmietung der Eventräume ist nach Rechnungsstellung durch Tink Tank zu vergüten. Tink Tank kann eine Kaution bzw. Vorauszahlung verlangen. Es gilt $ 4 der AGB entsprechend. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist Tink Tank zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Eine Stornierung der gebuchten Leistungen ist bis zwei Wochen vor dem gebuchten Termin kostenfrei möglich. Für eine Stornierung bis zu einer Woche vor dem gebuchten Termin fallen Stornokosten in Höhe von 50% der Kosten der gebuchten Leistung an. Bei einer späteren Stornierung sind die gesamten Kosten der gebuchten Leistung vom Kunden zu zahlen. Im Übrigen bedarf ein kostenfreier Rücktritt des Veranstalters der schriftlichen Zustimmung durch Tink Tank. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Veranstalter das Event vorsichtshalber wegen Bedenken aufgrund einer Pandemiesituation absagt. Die Leistungspflicht des Veranstalters entfällt nur in Fällen höherer Gewalt (§ 2 s. dieser AGB) oder wenn Tink Tank es aus sonstigen Gründen unmöglich ist, die Mietsache wie vereinbart zur Verfügung zu stellen sowie bei Bestehen eines sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts.
- Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Veranstalters innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Tink Tank in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Dritter die Räumlichkeiten fix für den gleichen Termin buchen möchte und der Veranstalter auf Rückfrage der Tink Tank auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Tink Tank hat des Weiteren ein Rücktrittsrecht, wenn (i) die Veranstaltung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht wurde, (ii) Tink Tank begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Tink Tank in der Öffentlichkeit gefährden kann, Bei berechtigtem Rücktritt der Tink Tank entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz.
- Schlussbestimmungen
- Tink Tank behält sich Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden AGB ausdrücklich vor. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Mitglied umgehend mitgeteilt. Sofern das Mitglied Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Tink Tank.
- Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Tink Tank und dem Nutzer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
- Ist der Nutzer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Tink Tank. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Tink Tank ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.